Stand: Juli 2018
1. Allgemeine Grundlagen - Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen mir, Birgit Reiterer, Akademische Wirtschaftstrainerin, und Ihnen gelten ausschließlich der individuell vereinbarte Vertrag zur Leistungserbringung - wie in der Auftragsbestätigung zusammengefasst - sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist dabei jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und mir, selbst wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende AGB Ihrerseits sind ungültig, außer diese werden von mir ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Ich bin bei der Leistung der mit Ihnen vereinbarten Dienstleistung weisungsfrei und handle nach eigenem Gutdünken, nach bestem Wissen und Gewissen und in eigener Verantwortung. Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Arbeitsort oder eine bestimmte Arbeitszeit. Der Leistungsort und der Leistungszeitpunkt wird individuell mit Ihnen vereinbart und in der Auftragsbestätigung angeführt.
2. Umfang des Auftrages und Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird jeweils im Einzelfall vertraglich mittels Angebot und Annahme mit Ihnen vereinbart und in meiner Auftragsbestätigung final zusammengefasst.
2.2 Ich erbringe meine Dienstleistungen nach den Leitlinien meines Handelns. Ich bin aber auch berechtigt, die mir obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung an diese Dritte erfolgt ausschließlich durch mich. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Dritten.
3. Ihre besonderen Pflichten - Vollständigkeitserklärung
3.1 Sie verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung meines Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben bzw. die Coachings oder Trainings in einer angenehmen Atmosphäre abgehalten werden können.
3.2 Sie verpflichten sich zudem, mich umfassend über vorher durchgeführte bzw. laufende Beratungen Dritter - auch in anderen Fachgebieten - zu informieren. Nur so ist gewährleistet, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
3.3 Sie treffen außerdem alle Vorkehrungen, sodass mir ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung Ihres Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, aktuell und zeitgerecht vorliegen. Sie sehen vor, dass ich von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erlange, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während meiner Beratung bzw. Tätigkeit bekannt werden.
3.4 Sie sorgen gegebenenfalls und bei Erforderlichkeit dafür, dass Ihre Mitarbeiter und die eventuell eingerichtete, gesetzliche Arbeitnehmervertretung(Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit durch die Auftragnehmerin von dieser informiert werden.
4. Schutz des geistigen Eigentums
4.1 Die Urheberrechte an allen von mir und meinen beauftragten Dritten geschaffenen Werken (wie insbesondere persönliche Erhebungsbögen, Beratungsprotokolle, Bilddaten, Verarbeitungs- und Auftragsergebnisse, Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Inhalte meiner Website, Entwürfe, Zeichnungen etc.) verbleiben ausschließlich bei mir. Sie dürfen diese während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur für eigene, von unserem Vertrag umfasste Zwecke - wie in den Trainingsinhalten der Auftragsbestätigung beschrieben - verwenden. Sie sind insofern nicht berechtigt, die Werke ohne meine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zu vervielfältigen bzw. zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung der Werke eine wie immer geartete Haftung durch mich gegenüber Dritten.
4.2 Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigen mich zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche - insbesondere Unterlassung und Schadenersatz.
5. Gewährleistung
5.1 Sollten etwaige Unzulänglichkeiten bei meiner Leistungserbringung hervorkommen, werde ich diese ohne Rücksicht auf ein Verschulden umgehend beheben. Sie werden diesfalls unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
5.2 Ihr Anspruch auf Gewährleistung erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen meiner Leistung, sofern nicht das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung kommt.
6. Haftung - Schadenersatz
6.1 Ich hafte Ihnen für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von mir beigezogene Dritte zurückgehen. Kommt das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung, wird lediglich eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.2 Ihre Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht das Konsumentenschutzgesetz Anwendung findet.
6.3 Sie haben den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf mein Verschulden zurückzuführen ist - außer Sie unterliegen dem Konsumentenschutzrecht.
6.4 Sofern meine Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbracht werden und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- bzw. Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, trete ich hiermit bereits die Ansprüche gegenüber den Dritten ab. Sie haben sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte zu halten.
6.5 Ich übernehme keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch Sie bereitgestellten Daten und Informationen sowie der darauf basierenden Gutachten, Analysen, Berichte etc.
7. Geheimhaltung
7.1 Ich verpflichte mich zu unbedingtem Stillschweigen über alle mir im Rahmen meiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Daten und Informationen. Dies gilt insbesondere auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information über Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Kunden.
7.2 Weiters verpflichte ich mich, über den gesamten Inhalt meiner Leistungen sowie sämtliche Informationen und Umstände, die mir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung offenkundig werden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass Sie der Offenlegung ausdrücklich zustimmen. Eine etwaige gesetzliche Offenlegungspflicht bleibt von dieser Regelung unberührt.
7.3 Ich bin jedoch von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Dritten, denen ich mich zur Leistungserfüllung bediene, entbunden. Die hier zugesicherte Schweigepflicht wird auch auf diese übertragen.
7.4 Die Schweigepflicht gilt unbegrenzt über das Ende unseres Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen nur im Falle gesetzlich vorgesehener Offenlegungspflichten.
7.5 Ich bin gleichwohl berechtigt, alle mir anvertrauten Daten und Informationen im Rahmen der Zweckbestimmung unseres Vertragsverhältnisses - auch die Ihrer Mitarbeiter oder Kunden - zu verarbeiten oder durch beigezogene Dritte verarbeiten zu lassen. Sie leisten mir dabei Gewähr, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen - insbesondere jene im Sinne des Datenschutzes - getroffen worden sind.
8. Honorar – elektronische Rechnungslegung
8.1 Für die Erbringung der vereinbarten Leistung erhalten Sie ein Gesamthonorar gemäß unserer Vereinbarung. Dieses wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.
8.2 Sollte mir die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt aus wichtigem Grund nicht möglich sein, wird die Leistung zu einem einvernehmlich zu vereinbarenden späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ist ein Einvernehmen dazu nicht zu erreichen, werden 20 % des zu leistenden Gesamthonorars fällig. Ist die Nicht-Leistung Ihrer Sphäre zuzurechnen, so gilt: Bei einem Storno bis 8 Wochen vor Leistungserbringung werden 50 % danach werden 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet, sofern nicht eine andere Stornovereinbarung getroffen und in der Auftragsbestätigung festgehalten wurde.
8.3 Unterbleibt die vereinbarte Leistung aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund (siehe Punkt 9.2), so bleibt mein Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars aufrecht.
8.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bin ich von meiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
8.5 Ich bin berechtigt, meine Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Sie erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch mich einverstanden.
9. Dauer des Vertrages
9.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Vollendung der vereinbarten Leistung bzw. nach der vereinbarten Laufzeit.
9.2 Bei unbefristeter Laufzeit kann der Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.
- Wenn ein Insolvenzverfahren über einen Vertragspartner eröffnet wurde.
- Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Ihrer Bonität bestehen und Sie auf mein Begehren weder eine Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leisten, dabei waren mir die schlechten Vermögensverhältnisse bei Vertragsabschluss nicht bekannt. Ansonsten kann ein unbefristeter Vertrag jeweils zu jedem Quartalsende eines jeden Jahres mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten aufgelöst werden
10. Schlussbestimmungen
10.1 Abänderungen von Verträgen mit mir sowie meiner AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden dazu bestehen nicht.
10.2 Auf alle abgeschlossenen Verträge mit mir ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
10.3 Für den Fall von Streitigkeiten zwischen uns gilt als vereinbart, dass zu einer außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes ein eingetragener Mediator oder eine Mediatorin (ZivMediatG) aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen ist. Kann über die Auswahl eines Mediators oder bei der bereits begonnenen Mediation inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden, kann nach Ablauf einer Monatsfrist nach erkennbarem Scheitern der Mediationsbemühungen ein ordentliches Gericht angerufen werden. Als Gerichtsstand wird das Gericht in Salzburg vereinbart. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können in dem Gerichtsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.
10.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch jene wirksame Bestimmung ersetzt, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.